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Register-, Sitz- und Berufsangaben: vor Veröffentlichung juristisch final zu ergänzen
Allgemeine Auftragsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Kanzlei Meyers & Partner AG und ihren Auftraggebern. Sie gelten ergänzend zu der jeweiligen Auftrags- bzw. Mandatsvereinbarung.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) gelten für sämtliche Verträge, Aufträge, Mandate, Angebote, vorvertragliche Beziehungen und Nebenleistungen zwischen der Kanzlei Meyers & Partner AG (nachfolgend „die Gesellschaft“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „der Auftraggeber“), soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich und in Textform etwas anderes vereinbart ist.
1.2 Vertragsschluss und Beauftragung erfolgen ausschließlich mit Auftraggebern, Kunden und Mandanten, die als Unternehmer, Gesellschaft, Freiberufler, Kaufmann, institutioneller Investor, Family Office oder sonst in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Der Auftraggeber, Kunde bzw. Mandant bestätigt mit Beauftragung, Annahme des Angebots, Nutzung der Leistungen oder Zahlung einer Rechnung, Unternehmer zu sein und nicht als Verbraucher zu handeln. Bei mehreren Auftraggebern gilt diese Bestätigung für jeden Auftraggeber. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, Leistungen gegenüber Verbrauchern zu erbringen und kann einen Auftrag ablehnen, aussetzen oder beenden, wenn sich ein Verbraucherstatus erst nachträglich herausstellt. Zwingende unabdingbare Verbraucherschutzvorschriften bleiben im Einzelfall unberührt.
1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Gesellschaft ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, Leistungen vorbehaltlos erbringt oder auf ein Schreiben des Auftraggebers Bezug nimmt.
1.4 Individuelle Vereinbarungen (insbesondere Angebote, Auftragsbestätigungen und Mandatsvereinbarungen) gehen diesen Bedingungen vor. Im Übrigen gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Aufträge, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
1.5 Die Gesellschaft ist berechtigt, den Unternehmerstatus, die Vertretungsbefugnis, wirtschaftlich Berechtigte, Registerdaten, Steuerdaten, Identitätsnachweise, Compliance-, KYC-, Sanktions- und Herkunftsnachweise vor Annahme oder Fortführung eines Auftrags anzufordern. Bis zur vollständigen und plausiblen Vorlage besteht keine Pflicht zur Leistungserbringung.
§ 2 Gegenstand und Umfang des Auftrags
2.1 Gegenstand der Leistungen der Gesellschaft sind, jeweils im Rahmen der gültigen Lizenz und des anwendbaren Rechts, steuerliche Beratung, Tax-Compliance, Buchhaltung, Rechnungswesen, Prüfungs- und Audit-nahe Leistungen, Unterstützung und Vertretung gegenüber Steuerbehörden sowie damit zusammenhängende Neben- und Koordinationsleistungen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Auftrags- bzw. Mandatsvereinbarung.
2.2 Die Gesellschaft erbringt Beratungsleistungen. Sie schuldet eine fach- und sachgerechte Bearbeitung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, steuerlichen, rechtlichen oder behördlichen Erfolg. Einschätzungen beruhen auf der zum Zeitpunkt der Leistung bekannten Rechtslage, Verwaltungspraxis und den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen.
2.3 Fristen, Zeitpläne, Aufwandsschätzungen, wirtschaftliche Einschätzungen, Steuerprognosen und sonstige Annahmen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet werden. Gesetzliche, behördliche oder bankseitige Bearbeitungszeiten liegen außerhalb des Einflussbereichs der Gesellschaft.
2.4 Beratung zu ausländischem Recht erfolgt auf Grundlage der jeweils vereinbarten Mandatsbeschreibung und ersetzt nicht die Beratung oder Vertretung durch einen im jeweiligen Staat zugelassenen Berufsträger, soweit eine solche Zulassung zwingend erforderlich ist. Eine Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten, Banken oder sonstigen Stellen ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und im rechtlich zulässigen Rahmen geschuldet.
2.5 Die Gesellschaft ist berechtigt, sich zur Auftragsdurchführung sachkundiger Dritter, Kooperationspartner, technischer Dienstleister oder lokal zugelassener Berufsträger zu bedienen. Für unabhängige Drittleistungen haftet die Gesellschaft nur für sorgfältige Auswahl, soweit zwingendes Recht nicht weitergehende Haftung anordnet.
2.6 Eine Erweiterung, Änderung oder Wiederaufnahme des Auftragsgegenstands bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht keine Pflicht zur laufenden Überwachung, Nachprüfung, Aktualisierung oder nachträglichen Anpassung erbrachter Arbeitsergebnisse.
2.7 Eine Pflicht zur Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit, Plausibilität oder rechtlichen Zulässigkeit der vom Auftraggeber oder Dritten übergebenen Unterlagen und Auskünfte besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
2.8 Die Gesellschaft erbringt Leistungen ausschließlich im Rahmen der jeweils anwendbaren berufs-, register- und aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Der konkrete Beratungs-, Vertretungs- und Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der Auftrags- bzw. Mandatsvereinbarung.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, jederzeit aktiv, vollständig, richtig, geordnet und fristgerecht an der Auftragsdurchführung mitzuwirken. Er stellt alle erforderlichen Unterlagen, Belege, Informationen, Zugänge, Vollmachten, Identitäts- und Unternehmensnachweise sowie Auskünfte unaufgefordert und in verwertbarer Form bereit.
3.2 Der Auftraggeber unterrichtet die Gesellschaft unverzüglich über alle Vorgänge und Umstände, die für die Auftragsdurchführung, Fristen, Risiken, steuerliche Einordnung, wirtschaftliche Annahmen oder behördliche Verfahren von Bedeutung sein können. Die Gesellschaft darf von der Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben ausgehen.
3.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, ist die Gesellschaft berechtigt, Leistungen, Fristen und Termine nach billigem Ermessen anzupassen, zurückzustellen oder auszusetzen. Entstehender Mehraufwand, Wartezeiten, Wiederanlaufkosten und Drittgebühren können gesondert berechnet werden.
3.4 Für Verzögerungen, Nachteile, Sanktionen, Zinsen, Bußgelder, Fristversäumnisse, Ablehnungen oder sonstige Folgen, die auf unrichtigen, unvollständigen, verspäteten oder nicht verwertbaren Informationen des Auftraggebers beruhen, haftet die Gesellschaft nicht. Der Auftraggeber stellt die Gesellschaft von daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
3.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Arbeitsergebnisse, Entwürfe, Berechnungen und Handlungsempfehlungen unverzüglich zu prüfen und etwaige Unklarheiten, erkennbare Fehler oder Änderungsbedarf in Textform mitzuteilen.
§ 4 Vertraulichkeit und Verschwiegenheit
4.1 Die Gesellschaft bewahrt über vertrauliche Informationen, die ihr im Rahmen des Auftrags bekannt werden, Stillschweigen, soweit der Auftraggeber sie nicht hiervon entbindet oder gesetzliche, regulatorische, behördliche, gerichtliche, berufsrechtliche oder aufsichtsrechtliche Offenlegungspflichten bestehen.
4.2 Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, der Gesellschaft bereits rechtmäßig bekannt waren, von Dritten rechtmäßig offengelegt wurden oder ohne Verstoß der Gesellschaft öffentlich bekannt werden.
4.3 Die Gesellschaft darf Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, beauftragte Dritte, Kooperationspartner, Versicherer, Rechts- und Steuerberater, Zahlungsdienstleister, Inkassodienstleister, IT-Dienstleister und sonstige Erfüllungsgehilfen im erforderlichen Umfang einbeziehen und Informationen an diese weitergeben, soweit dies zur Leistungserbringung, Abrechnung, Rechtsdurchsetzung, Qualitätssicherung oder Risikosteuerung erforderlich ist.
4.4 Die Gesellschaft darf anonymisierte oder aggregierte Erkenntnisse, Muster, Benchmarks und Erfahrungswerte aus dem Auftrag für interne Zwecke, Produktentwicklung, Schulung und allgemeine Beratung verwenden, sofern daraus keine Identifizierung des Auftraggebers möglich ist.
§ 5 Datenschutz
5.1 Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und der vom Auftraggeber benannten Personen im Rahmen der Auftragsdurchführung, Mandatsverwaltung, Kommunikation, Abrechnung, Compliance, Rechtsdurchsetzung und Qualitätssicherung nach Maßgabe der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des Schweizer Datenschutzrechts, soweit deren Voraussetzungen erfüllt sind.
5.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Übermittlung personenbezogener Daten an die Gesellschaft berechtigt ist, betroffene Personen ordnungsgemäß informiert wurden und erforderliche Einwilligungen, Rechtsgrundlagen oder sonstige Erlaubnistatbestände vorliegen. Der Auftraggeber stellt die Gesellschaft von Ansprüchen frei, die aus einem Verstoß gegen diese Pflichten entstehen.
5.3 Soweit die Gesellschaft im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet und ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung gesetzlich erforderlich ist, schließen die Parteien eine entsprechende Vereinbarung. Bis dahin ist die Gesellschaft berechtigt, die hierfür erforderlichen Datenverarbeitungen zur Vertragserfüllung vorzunehmen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
5.4 Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die jeweils beauftragte Gesellschaft. Kontakt für Datenschutzanliegen und Betroffenenrechte ist die im Kopf dieses Dokuments genannte E-Mail-Adresse für rechtliche Mitteilungen.
5.5 Verarbeitet werden insbesondere Stamm-, Kontakt-, Kommunikations-, Vertrags-, Abrechnungs-, Zahlungs-, Steuer-, Finanz-, Unternehmens-, Register-, KYC-, Compliance-, Sanktions-, Vollmachts-, Identitäts- und Mandatsdaten sowie vom Auftraggeber bereitgestellte Unterlagen, Gesprächsinhalte, technische Metadaten, Aufzeichnungen, Transkriptionen und KI-gestützte Zusammenfassungen von Besprechungen, soweit diese für die Auftragsdurchführung oder die nachstehenden Zwecke erforderlich oder zweckmäßig sind.
5.6 Zwecke der Verarbeitung sind insbesondere Anbahnung, Annahme, Durchführung, Verwaltung und Abrechnung des Auftrags, Kommunikation, Termin- und Aufgabenverfolgung, Dokumentation, Qualitätssicherung, interne Organisation, KYC-, AML-, Sanktions- und sonstige Compliance-Prüfungen, Erfüllung gesetzlicher, regulatorischer und behördlicher Pflichten, Rechtsdurchsetzung, Rechtsverteidigung, Risikosteuerung, IT-Sicherheit sowie Beweissicherung.
5.7 Die Verarbeitung erfolgt, je nach Sachverhalt, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und vertraglicher Pflichten, zur Erfüllung gesetzlicher oder regulatorischer Pflichten, auf Grundlage berechtigter Interessen der Gesellschaft oder Dritter, aufgrund Einwilligung, soweit eine solche zwingend erforderlich ist, oder auf Grundlage sonstiger nach anwendbarem Recht zulässiger Erlaubnistatbestände.
5.8 Empfänger oder Kategorien von Empfängern können insbesondere Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Kooperationspartner, externe Rechts-, Steuer- und Unternehmensberater, Auditoren, Banken, Zahlungsdienstleister, Behörden, Gerichte, Registerstellen, Versicherer, Inkasso- und Rechtsverfolgungsdienstleister sowie IT-, Cloud-, Hosting-, E-Mail-, Video-, Transkriptions-, KI-, Übersetzungs- und sonstige technische Dienstleister sein. Eine Übermittlung in andere Staaten kann erfolgen, soweit dies für den Auftrag, die eingesetzten Systeme, Compliance, Rechtsdurchsetzung oder gesetzliche Pflichten erforderlich oder zweckmäßig ist.
5.9 Personenbezogene Daten werden so lange gespeichert, wie dies für Mandat, Dokumentation, Abrechnung, Compliance, Nachweis, Rechtsdurchsetzung, Rechtsverteidigung, gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder berechtigte Geschäftsinteressen erforderlich ist. Aufzeichnungen und Transkriptionen werden nicht zwingend angefertigt; sofern sie angefertigt werden, dürfen sie nach diesen Kriterien gespeichert, ausgewertet, archiviert oder gelöscht werden.
5.10 Betroffene Personen können, soweit nach anwendbarem Recht vorgesehen, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Übertragbarkeit oder Widerruf einer Einwilligung verlangen. Die Gesellschaft kann Anfragen ablehnen oder einschränken, soweit gesetzliche, vertragliche, berufs-, compliance-, beweis- oder rechtsverteidigungsbezogene Gründe entgegenstehen. Die Gesellschaft trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.
5.11 Soweit der Auftraggeber personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Organmitgliedern, Gesellschaftern, wirtschaftlich Berechtigten, Beratern, Angehörigen oder sonstigen Dritten übermittelt, handelt er als selbst Verantwortlicher und stellt sicher, dass diese Personen ordnungsgemäß informiert wurden und die Übermittlung an die Gesellschaft zulässig ist.
§ 6 Honorar und Vergütung
6.1 Art, Umfang, Vergütung, Währung, Retainer, Pauschalen, Stundensätze, Auslagen, Umsatzsteuer/VAT und Zahlungsziele richten sich nach der jeweiligen Mandatsvereinbarung, dem Angebot, der Auftragsbestätigung, der Rechnung oder einer dort in Bezug genommenen Anlage bzw. Honoraranlage. Ist keine Vergütung vereinbart oder ausgewiesen, gilt eine angemessene Vergütung nach Zeitaufwand, Schwierigkeit, Bedeutung und Risiko des Auftrags als vereinbart.
6.2 Kostenvoranschläge, Budgetangaben, Aufwandsschätzungen und Angaben zum voraussichtlichen Zeitbedarf sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlicher Festpreis bezeichnet werden. Zusätzliche, geänderte oder wiederholte Leistungen sind gesondert zu vergüten.
6.3 Die Gesellschaft kann angemessene Vorschüsse, Retainer oder Abschlagszahlungen verlangen und ihre Tätigkeit, die Fortsetzung des Auftrags oder die Herausgabe nicht zwingend herauszugebender Arbeitsergebnisse von deren vollständiger Zahlung abhängig machen. Retainer und Pauschalen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Vergütung für Bereitstellung, Kapazitätsbindung und Bearbeitung und werden nicht automatisch erstattet.
6.4 Auslagen, Reisezeiten, Fremdkosten, Übersetzungen, Beglaubigungen, Register-, Behörden-, Bank-, Kurier-, Software- und Drittgebühren werden gesondert berechnet. Die Gesellschaft ist berechtigt, Fremdkosten mit angemessenem Bearbeitungsaufschlag weiterzubelasten, soweit dies im Einzelfall nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
6.5 Sämtliche Beträge verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ohne Umsatzsteuer, VAT, Quellensteuer, Abgaben und Bankkosten. Etwaige Steuern, Abgaben, Wechselkursrisiken, Überweisungs- und Korrespondenzbankgebühren trägt der Auftraggeber. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach den jeweils anwendbaren steuerlichen Vorschriften; bei grenzüberschreitenden Leistungen kann sich die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger verlagern.
6.6 Leistungen, Zusatzarbeiten, Mehraufwand, Nacharbeiten, Wiederanlaufaufwand, Eilzuschläge, Besprechungen, Abstimmungen, Behörden-, Bank-, Register- und Drittkommunikation sowie Arbeiten außerhalb oder nach Abschluss des vereinbarten Leistungsumfangs können nach tatsächlichem Aufwand gemäß Mandatsvereinbarung, Rechnung oder der jeweils beigefügten bzw. in Bezug genommenen Honoraranlage in Rechnung gestellt werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
6.7 Honoraranlage: Soweit keine abweichende Vereinbarung gilt, gelten für Tätigkeiten nach Zeitaufwand die folgenden Stundensätze in EUR netto zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer/VAT, Abgaben, Auslagen und Drittgebühren.
| Funktion | Stundensatz EUR netto |
|---|---|
| Partner | Director | Projektleiter | 475,00 |
| Senior-Manager | 425,00 |
| Manager | 375,00 |
| Junior-Manager | 325,00 |
| Senior-Consultant | 275,00 |
| Consultant | 225,00 |
| Junior-Consultant | 175,00 |
| Trainee | 117,50 |
§ 7 Zahlungsbedingungen und Verzug
7.1 Rechnungen sind, sofern nicht im Angebot, in der Auftragsbestätigung, in der Mandatsvereinbarung oder auf der Rechnung anders angegeben, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der vollständige Eingang auf dem Konto der Gesellschaft maßgeblich.
7.2 Bei Zahlungsverzug ist die Gesellschaft ohne vorherige Mahnung und ohne gesonderte Ankündigung berechtigt, ihre Leistungen mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise einzustellen, Arbeitsergebnisse zurückzubehalten, laufende Fristen und Termine zu verschieben und weitere Leistungen von Vorauszahlung abhängig zu machen. Für daraus entstehende Verzögerungen, Nachteile oder Folgeschäden haftet die Gesellschaft nicht.
7.3 Die Gesellschaft ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe, Mahnkosten, Rechtsverfolgungs-, Inkasso-, Übersetzungs- und Bankkosten sowie einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. Zahlungen werden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die älteste Hauptforderung angerechnet.
7.4 Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang in Textform und mit nachvollziehbarer Begründung zu erheben. Unterbleibt ein fristgerechter Einwand, gilt die Rechnung als genehmigt, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
7.5 Das Recht der Gesellschaft zur Kündigung aus wichtigem Grund, zur Zurückbehaltung von Unterlagen im gesetzlich zulässigen Rahmen und zur gerichtlichen oder außergerichtlichen Durchsetzung offener Forderungen bleibt unberührt.
§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
8.1 Gegen Forderungen der Gesellschaft kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
8.2 Zurückbehaltungsrechte, Leistungsverweigerungsrechte oder Minderungen kann der Auftraggeber nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche aus demselben Auftragsverhältnis ausüben. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen behaupteter Mängel ist ausgeschlossen, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
8.3 Der Auftraggeber darf Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Auftrag nur mit vorheriger Zustimmung der Gesellschaft in Textform abtreten, verpfänden oder sonst übertragen. Die Gesellschaft darf Forderungen gegen den Auftraggeber zu Finanzierungs-, Versicherungs-, Inkasso- oder Rechtsdurchsetzungszwecken abtreten oder einziehen lassen.
§ 9 Haftung
9.1 Die Gesellschaft haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
9.2 Für Schäden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit haftet die Gesellschaft nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Auftragserteilung vorhersehbaren unmittelbaren Schaden begrenzt.
9.3 Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach begrenzt auf die vom Auftraggeber für den konkret betroffenen Einzelauftrag in den zwölf Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis tatsächlich gezahlte Nettovergütung, höchstens jedoch auf EUR 25.000 je Schadensfall. Mehrere Pflichtverletzungen mit derselben Ursache gelten als ein Schadensfall.
9.4 Die Gesamtverantwortlichkeit der Gesellschaft aus sämtlichen Schadensfällen eines Kalenderjahres ist, soweit gesetzlich zulässig, auf EUR 50.000 begrenzt. Eine mehrfache Inanspruchnahme aus Vertrag, Delikt, vorvertraglicher Pflichtverletzung oder sonstigem Rechtsgrund erhöht diese Haftungsgrenzen nicht.
9.5 Eine darüber hinausgehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit – insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene steuerliche oder wirtschaftliche Vorteile, Finanzierungskosten, Reputationsschäden, Datenverlust, Betriebsunterbrechung, Vertragsstrafen, Bußgelder, Zinsen, Säumniszuschläge, Kursverluste oder Schäden aus Entscheidungen des Auftraggebers – ist ausgeschlossen, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
9.6 Die Gesellschaft haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Auskünften, Unterlagen, Daten, Annahmen, Prognosen und Berechnungsgrundlagen, die der Auftraggeber oder von ihm benannte Dritte beigebracht haben, sowie nicht für Folgen einer nach Leistungserbringung eingetretenen Änderung der Rechtslage, Rechtsprechung, Verwaltungspraxis, Behördenauffassung, Bankpraxis, Marktbedingungen oder technischen Rahmenbedingungen.
9.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Schäden, Risiken oder Unstimmigkeiten unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Kenntnis, in Textform mitzuteilen und zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen. Unterlässt er dies, mindert sich eine etwaige Haftung der Gesellschaft entsprechend.
9.8 Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, spätestens jedoch zwölf Monate nach Übergabe des betroffenen Arbeitsergebnisses bzw. Beendigung des betroffenen Auftrags. Zwingende gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.
9.9 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Direktoren, Gesellschafter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Kooperationspartner und Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft.
§ 10 Mängelbeseitigung und Rügepflicht
10.1 Der Auftraggeber hat etwaige offensichtliche Mängel, Unklarheiten oder Abweichungen der Arbeitsergebnisse unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Übergabe, in Textform und unter genauer Beschreibung zu rügen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Entdeckung zu rügen.
10.2 Bei berechtigter und fristgerechter Rüge hat die Gesellschaft zunächst das Recht, nach eigener Wahl nachzubessern, zu erläutern, zu ergänzen oder ein korrigiertes Arbeitsergebnis bereitzustellen. Der Auftraggeber hat der Gesellschaft hierfür angemessene Gelegenheit und die erforderlichen Informationen zu geben.
10.3 Unterbleibt eine fristgerechte Rüge oder nutzt der Auftraggeber das Arbeitsergebnis trotz erkannter Unklarheiten weiter, gilt das Arbeitsergebnis als genehmigt, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht. Weitergehende Ansprüche richten sich ausschließlich nach § 9.
10.4 Eine Haftung für Änderungen, Ergänzungen, Umsetzungen oder Weiterverarbeitungen durch den Auftraggeber oder Dritte ohne vorherige Zustimmung der Gesellschaft ist ausgeschlossen.
§ 11 Schutz und Nutzung der Arbeitsergebnisse
11.1 Berichte, Gutachten, Berechnungen, Konzepte, Stellungnahmen, E-Mails, Präsentationen, Muster, Vorlagen und sonstige Arbeitsergebnisse sind ausschließlich für den vereinbarten Zweck und den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Ablage in Datenräumen, Vorlage bei Behörden, Banken, Investoren oder sonstigen Dritten oder eine Verwendung für andere Zwecke bedarf der vorherigen Zustimmung der Gesellschaft in Textform, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zwingend erlaubt ist.
11.2 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen werden erst nach vollständiger Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus dem betroffenen Auftrag eingeräumt. Bis zur vollständigen Zahlung darf der Auftraggeber Arbeitsergebnisse nur intern prüfen und nicht produktiv, transaktionsbezogen, behördlich oder gegenüber Dritten verwenden.
11.3 Urheber-, Leistungsschutz-, Know-how-, Methoden-, Muster-, Vorlagen- und sonstige Rechte an den von der Gesellschaft erstellten oder verwendeten Arbeitsergebnissen verbleiben bei der Gesellschaft, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber erhält kein Recht zur Weiterentwicklung, Wiederverwendung, Vervielfältigung, Unterlizenzierung oder kommerziellen Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks.
11.4 Für eine Nutzung von Arbeitsergebnissen durch Dritte oder für andere Zwecke übernimmt die Gesellschaft keine Verantwortung. Gibt der Auftraggeber Arbeitsergebnisse ohne Zustimmung weiter oder verwendet sie zweckwidrig, stellt er die Gesellschaft von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen, Kosten und Schäden frei.
§ 12 Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
12.1 Die Gesellschaft gibt dem Auftraggeber auf Verlangen die ihr überlassenen Originalunterlagen heraus, soweit keine gesetzlichen, behördlichen, berufsrechtlichen, datenschutzrechtlichen oder abrechnungsbezogenen Aufbewahrungs- oder Zurückbehaltungsrechte entgegenstehen.
12.2 Interne Arbeitsunterlagen, Notizen, Recherchen, Berechnungsmodelle, Entwürfe, E-Mail-Korrespondenz, Qualitätskontrollunterlagen, Know-how, Vorlagen und Kopien der Gesellschaft sind nicht herauszugeben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
12.3 Die Gesellschaft kann Unterlagen, Kopien und elektronische Daten nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen oder, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sechs Monate nach Beendigung des Auftrags löschen oder vernichten. Eine gesonderte Archivierung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart und vergütet wird.
12.4 Ein Zurückbehaltungsrecht an Unterlagen, Arbeitsergebnissen und Dateien wegen offener Honorarforderungen bleibt im gesetzlich zulässigen Rahmen unberührt.
§ 13 Elektronische Kommunikation
13.1 Die Kommunikation kann über E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Messenger, Cloud-Dienste, Portale und andere elektronische Kommunikationsmittel erfolgen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht. Die damit verbundenen Risiken, insbesondere Kenntnisnahme durch Dritte, Verlust, Verzögerung, Fehlleitung, Schadsoftware, Identitätsmissbrauch oder Verfälschung, sind dem Auftraggeber bekannt.
13.2 Die Gesellschaft darf davon ausgehen, dass Nachrichten, Dateien, Freigaben und Weisungen, die von bekannten Kontakten, Domains, Telefonnummern, Portalen oder vom Auftraggeber benannten Personen stammen, autorisiert sind. Der Auftraggeber trägt das Risiko unzureichender interner Berechtigungen, Sicherheitsmaßnahmen und Freigabeprozesse.
13.3 Für Schäden aus elektronischer Kommunikation, fehlender Verschlüsselung, technischen Störungen, Ausfällen von Kommunikationsnetzen, Spam-Filtern, verspätetem Abruf, kompromittierten Accounts oder fehlerhaften Übermittlungen haftet die Gesellschaft nur nach Maßgabe von § 9.
13.4 Mit Beauftragung stimmt der Auftraggeber, soweit rechtlich zulässig, generell zu, dass Video-, Telefon- und Online-Besprechungen einschließlich Bildschirmfreigaben durch die Gesellschaft oder von ihr eingesetzte Dienstleister aufgezeichnet, transkribiert, zusammengefasst und mit KI- oder sonstigen technischen Systemen ausgewertet werden dürfen. Die Verarbeitung dient insbesondere der Dokumentation, Protokollierung, Qualitätssicherung, Leistungserbringung, Nachverfolgung von Aufgaben, Beweissicherung, internen Organisation und Rechtsdurchsetzung. Eine gesonderte Zustimmung oder Ankündigung für einzelne Termine ist nicht erforderlich, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht; die Gesellschaft kann Aufzeichnungen gleichwohl zu Beginn oder während eines Termins technisch anzeigen oder ankündigen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm eingebundenen Teilnehmer vorab informiert sind und, soweit erforderlich, wirksam zustimmen. Widerspricht ein Teilnehmer aus zwingenden rechtlichen Gründen, hat der Auftraggeber dies vor Beginn des Termins mitzuteilen und eine alternative Teilnahme- oder Dokumentationsform abzustimmen. Aufzeichnungen und Transkriptionen werden nur so lange aufbewahrt, wie dies für Mandat, Dokumentation, Compliance, Nachweis, Rechtsdurchsetzung oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten erforderlich ist; Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzinformation. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, Aufzeichnungen oder Transkriptionen anzufertigen, aufzubewahren oder herauszugeben.
§ 14 Vertragsdauer, Kündigung und Kundenschutz
14.1 Das Auftragsverhältnis endet mit Erfüllung des Auftrags, durch Zeitablauf, durch Kündigung oder durch anderweitige Beendigung nach Maßgabe der Vereinbarung.
14.2 Die Gesellschaft kann den Auftrag jederzeit mit angemessener Frist kündigen und aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug, fehlender Mitwirkung, unzutreffenden Informationen, Compliance-, Sanktions-, Geldwäsche-, Reputations- oder Interessenkonfliktrisiken, unzumutbarem Verhalten des Auftraggebers oder wenn die Fortsetzung des Auftrags aus rechtlichen, tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.
14.3 Kündigt der Auftraggeber oder endet der Auftrag aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund, bleiben bereits entstandene Honorare, vereinbarte Pauschalen, Retainer, Mindestvergütungen, Auslagen, Fremdkosten und bereits gebundene Kapazitäten fällig. Nicht stornierbare Dritt- und Reisekosten trägt der Auftraggeber vollständig.
14.4 Bei kurzfristiger Absage, Verschiebung oder Nichterscheinen zu vereinbarten Terminen ist die Gesellschaft berechtigt, den reservierten Zeitaufwand ganz oder anteilig zu berechnen, soweit die reservierte Kapazität nicht anderweitig genutzt werden kann.
14.5 Kündigungen und wesentliche Leistungsänderungen bedürfen der Textform. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
14.6 Der Auftraggeber wird während des Auftrags und für zwölf Monate nach dessen Beendigung keine Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Berater oder wesentlichen Kooperationspartner der Gesellschaft aktiv abwerben, beauftragen oder außerhalb der Gesellschaft für gleichartige Leistungen einsetzen, sofern die Gesellschaft nicht vorher in Textform zustimmt. Für jeden schuldhaften Verstoß schuldet der Auftraggeber, soweit gesetzlich zulässig, eine angemessene Vertragsstrafe von EUR 25.000; die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt unberührt, dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 15 Höhere Gewalt und Leistungsstörungen
15.1 Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige von der Gesellschaft nicht zu vertretende Umstände, die die Leistung wesentlich erschweren, verzögern oder unmöglich machen, berechtigen die Gesellschaft, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Wiederanlaufzeit hinauszuschieben oder den Auftrag ganz oder teilweise zu beenden.
15.2 Als solche Umstände gelten insbesondere Naturereignisse, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Sanktionen, Krieg, Unruhen, Streik, Energie-, Internet-, Software-, Cloud-, Bank-, Zahlungs-, Register-, Behörden- oder Kommunikationsausfälle, Cyberangriffe, Datenverlust bei Dritten, Ausfall von Kooperationspartnern, Krankheit, Reisebeschränkungen sowie unvorhersehbare Änderungen von Rechtslage, Behördenpraxis oder technischer Infrastruktur.
15.3 Eine Haftung der Gesellschaft für hieraus entstehende Verzögerungen, Mehrkosten oder Nachteile besteht nicht. Bereits entstandene Vergütungsansprüche, Fremdkosten und Auslagen bleiben fällig.
§ 16 Schlussbestimmungen
16.1 Rechtswahl und Gerichtsstand werden in der jeweiligen Auftrags- bzw. Mandatsvereinbarung geregelt. Soweit diese Bedingungen vor einer solchen Vereinbarung verwendet werden, sind Rechtswahl und Gerichtsstand vor Veröffentlichung juristisch final festzulegen.
16.2 Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten und unabdingbare Schutzvorschriften bleiben unberührt.
16.3 Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, Freigaben und Zustimmungen bedürfen der Textform, soweit nicht zwingendes Recht eine strengere Form vorschreibt. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
16.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt, soweit zulässig, als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck und der Risikoverteilung der Parteien am nächsten kommt.
16.5 Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen. Übersetzungen dienen nur der Information.